Rechtsprechung
OLG Dresden, 25.02.2003 - 9 U 2245/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 24.10.2002 - 1 O 112/01
- OLG Dresden, 25.02.2003 - 9 U 2245/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99
Organisation der Aufsicht in einem Freibad
Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2003 - 9 U 2245/02
Nach der Rechtsprechung des BGH (zuletzt Urteil v. 21.03.2000, VI ZR 158/99, NJW 2000, 1946), der sich der Senat anschließt, ist der Benutzer einer Freizeiteinrichtung vor den Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind. - BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76
Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in …
Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2003 - 9 U 2245/02
Dabei ist nicht nur auf die ordnungsgemäße Benutzung der Einrichtung abzustellen, sondern insbesondere bei Benutzung durch Kinder auch auf eine zwar missbräuchliche, aber nicht ganz fern liegende Benutzung (BGH, Urt. v. 21.02.1978, VI ZR 202/76). - OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für …
Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2003 - 9 U 2245/02
Soweit das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.07.2000, 7 U 201/97, VersR 2002, 859) eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angenommen hat, waren die getroffenen Vorkehrungen, insbesondere der Verhaltenshinweis "Rutschabstand ca. 10 s", nicht mit den vorliegend getroffenen Maßnahmen vergleichbar. - OLG Hamm, 28.02.1997 - 9 U 16/95
Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb einer Wasserrutsche
Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2003 - 9 U 2245/02
Das gilt auch für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 28.02.1997, 9 U 16/95, ZfS 1999, 50. - KG, 09.12.1988 - 9 U 964/88
Verkehrssicherungspflicht; Badeanstalt; Rutschbahn; Unerlaubte Handlung
Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2003 - 9 U 2245/02
Das Kammergericht (Urteil vom 09.12.1988, Az.: 9 U 964/88, VersR 1990, 168) hat bei einer lediglich durch eine Zeitschaltung, und nicht wie vorliegend durch Sensoren geregelten Ampelanlage einen hinreichenden Schutz angenommen, dass bei ordnungs- und bestimmungsgemäßer Benutzung Gefahren von den Benutzern abgewendet werden.